23. Mai 2024
Seit Januar 2024 ist die Nutzung des E-Rezepts für verschreibungspflichtig Medikamente Pflicht, wenn die Versicherten Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind. Sie haben ein E-Rezept erhalten? Wir erläutern Ihnen, wie Sie damit umgehen. Sie haben weiterhin Fragen? Wir in der Apotheke in der MED sind weiterhin Ihr Ansprechpartner.
Das Ganze beginnt mit dem Rezept, das Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt ausstellt, zum Beispiel hier bei uns im MED-Facharztzentrum in Mainz. Die Praxis erstellt das Rezept digital. Anschließend wird dieses sogenannte E-Rezept in einer sicheren Datenbank für Sie gespeichert.
Diese Datenbank gehört zur neuen Telematikinfrastruktur, kurz TI. Das ist die zentrale Plattform für digitale Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen.
Für diese Möglichkeit benötigen Sie kein Smartphone und auch keine neue App. Sie zeigen ganz einfach Ihre elektronische Gesundheitskarte (ihre „normale“ Krankenkassenkarte) bei der Apotheke in der MED vor.
In der Apotheke wird Ihre Karte in ein kleines Kartenterminal gesteckt. Das Apothekenteam kann Ihr neues E-Rezept dann direkt abrufen, Sie erhalten wie gewohnt Ihre Medikamente und können diese mit nach Hause nehmen.
Sie nutzen gerne alle digitalen Optionen? Dann wird Ihnen die neue E-Rezept-App der Gematik: „Das E-Rezept“ vermutlich gefallen. Die App funktioniert auf allen aktu-ellen Smartphones und ist kostenlos verfügbar, zum Beispiel im AppStore, im GooglePlay Store und in der Huawei AppGallery.
Für die Verwendung der E-Rezept-App müssen Sie sich einmalig registrieren. Dann können Sie Ihre E-Rezepte auch über die App in der Apotheke in der MED einlösen. Und das funktioniert so: Sobald die Arztpraxis das Rezept erstellt hat, erscheint in Ihrer App ein QR-Code. Sie zeigen diesen in der Apotheke vor, er wird eingelesen und Sie erhalten Ihr Medikament.
Alternativ dazu können Sie das E-Rezept über die App auch in einer Online-Apotheke einlösen. Auch hier können Sie den Onlineshop der Apotheke in der MED nutzen (siehe QR-Code auf der rechten Seite). Zur vollständigen Nutzung der eGK in Verbindung mit der App, informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Ja, Sie haben richtig gelesen. Das E-Rezept kann von Ihrer Praxis auch ausgedruckt werden. Diese Variante kann vor allem in der Übergangszeit zu den neuen Technologien eine Hilfe sein.
Ihr ausgedrucktes E-Rezept sieht jetzt etwas anders aus als gewohnt. Sie finden darauf einen speziellen QR-Code. Diesen Code zeigen Sie in der Apotheke vor.
Das Apothekenteam liest ihn ein und Sie erhalten Ihre Medikamente.
Übrigens: Falls eine Arztpraxis Ihnen Folgerezepte übermitteln möchte, kann sie dies auch über das neue E-Rezept-System tun. Dann müssen Sie nicht noch einmal in die Arztpraxis gehen, sondern können Ihr aktuelles E-Rezept wieder mit Ihrer Gesundheitskarte oder mit der App einlösen. Das spart Zeit und Aufwand.
Sie benötigen Hilfsmittel wie zum Beispiel eine Gehhilfe, Katheter oder Kompressionsstrümpfe? Wenn Sie hierfür ein Rezept erhalten, könnte es noch ein klassisches „altes“ Rezept sein.
Der Grund dafür: Erst ab 2027 ist hier die verpflichtende Einführung des E-Rezepts geplant.
Zur Einführung des E-Rezepts wurde ein Informationsportal ins Leben gerufen:
Unter www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de finden Sie unter anderem Informationen zur Nutzung des Rezepts, Download-Links zur App sowie einen umfassenden FAQ-Bereich. Auf dem Portal sind die wichtigsten Informationen auch in leichter Sprache sowie in Gebärdensprache (Videos) verfügbar.
Darüber hinaus gibt es Infos beim Bundesgesundheitsministerium (www.bundesgesundheitsministerium.de/e-rezept), auf den Websites der Krankenkassen sowie bei der Gematik (gematik.de). So bleiben Sie auf dem neuesten Stand.
Der QR-Code führt Sie zur Apotheke in der MED, inklusive Onlineshop.